Preussler-Immobilien

Immobilien Preussler

HONORAR

Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar. Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sowie für eine gutachterliche Kurzbewertung (Marktpreisermittlung) richten sich nach der Honorarverordnung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS). Das Honorar hängt dabei einerseits vom ermittelten Verkehrswert des Bewertungsobjektes sowie andererseits auch von den Besonderheiten (etwa besondere Rechte am Grundstück u.v.m.) ab. Ich spreche das gerne mit ihnen vor einer Beauftragung an, sodass ich ihnen gerne auch ein individuelles Angebot (etwa ein Festpreis) anbieten kann.

Unterlagen, die für die Bewertung erforderlich sind, von ihnen aber nicht zur Verfügung gestellt werden, werden von mir direkt bei den zuständigen Behörden und Ämtern eingeholt. Die dadurch entstehenden Kosten und Auslagen werden zusätzlich zum Honorar abgerechnet.